Börsenlexikon

A    B-D    E-G    H-K   L-N   O-R   S-U   V-Z


Handelsüberwachungsstelle

Stelle, von einer Wertpapierbörse unter Beachtung der Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde eingerichtet zur Überwachung des täglichen Börsenhandels und der Börsengeschäftsabwicklung. Sie ist verpflichtet, im Falle von Unregelmäßigkeiten im Börsenhandel bzw. in der Börsengeschäftsabwicklung die Börsengeschäftsführung und die Börsenaufsichtsbehörde zu informieren.

 

 

Hauptversammlung

Organ der Aktiengesellschaft neben Aufsichtsrat und Vorstand. In ihr versammeln sich die Aktionäre, um ihre Rechte auszuüben. Die Aktionäre können auch ihre depotführende Bank beauftragen, sie zu vertreten. Wichtigste Befugnisse: Bestellung des Aufsichtsrats, Entscheidung über die Verwendung des Gewinns, Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt.

 

 

Hausse

In der Hausse (frz.) steigen die Wertpapierkurse einzelner Marktbereiche oder des Gesamtmarktes über einen mittleren bis längeren Zeitraum. Gegenteil: Baisse.

 

 

Illiquide/liquide

Von lat. liquidus „flüssig“, „fließend“, bezieht sich auf die Zahlungsfähigkeit bzw. -unfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens und so auf die Menge des leicht verfügbaren Geldes. Illiquid ist, wer fällige Zahlungen nicht begleichen kann.

 

 

Index

Größe, die die Entwicklung einer bestimmten Gruppe von Wertpapieren misst. So bezeichnet man beispielsweise einen Index, der die Entwicklung von Aktien misst, als Aktienindex.

 

 

Indizes

Die Index-Landschaft in Deutschland hat sich 2003 verändert. Der DAX bleibt der Leit-Index für die 30 größten deutschen Blue-Chips. Darunter gruppieren sich als gleichrangige Indizes der von 70 auf 50 Titel des MDAX sowie der Tec-DAX. Neu ist weiterhin, dass in beiden Indizes ausländische Firmen gelistet werden können. Der SDAX bleibt in seiner Größe bestehen, wird aber durch die Umstellung aufgewertet. Die Berechnung des Nemax 50 wird Ende 2004 eingestellt. Die Kriterien für die Aufnahme in die einzelnen Indizes sind die Börsenkapitalisierung sowie der Umsatz der frei gehandelten Werte.

 

 

Inflation

Prozess der anhaltenden Preisniveausteigerung und somit des Kaufkraftschwundes des Geldes. Allgemein entsteht Inflation, wenn das Güterangebot unterhalb der monetären Gesamtnachfrage liegt (inflatorische Lücke) und es somit zu Preissteigerungen kommt. In fast allen Volkswirtschaften gibt es Inflation.

 

 

Initial Margin

Bei Aufnahme eines Future-Geschäfts ist eine Sicherheitsleistung, Initial Margin oder Erst-Einschuss genannt, zu hinterlegen.

 

 

Innerer Wert

Kennziffer, die den tatsächlichen rechnerischen Wert eines Wertpapiers angibt. Bei Aktien spiegelt er sich im errechneten Ertragswert oder im Substanzwert wieder. Bei Optionen ergibt er sich aus der positiven Differenz aus Kassa- und Basispreis (Call-Option) bzw. aus der positiven Differenz zwischen Basispreis und Kassakurs (Put-Option). Der innere Wert kann nie negativ sein. Im Falle, dass die Differenz eine negative Zahl ergibt, ist der innere Wert Null. Er entspricht dem Mittelzufluss, den ein Optionskäufer aus der sofortigen Ausübung seines Optionsrechts erzielen würde. Zum Beispiel: Ein Put bezieht sich auf einen Basispreis von 50 Euro. Die Aktie notiert derzeit zu 40 Euro. Der innere Wert des Puts beträgt somit 10 Euro, da ein Verkauf über den Put diesen Gewinn ermöglicht.

 

 

Instituts-Vergütungsordnung

Die Instituts-Vergütungsordnung beinhaltet bankaufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für die Vergütungssysteme von Instituten, die schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken unterbinden sollen. Es handelt sich also um Regelungen zur Sicherung der Bankenstabilität und damit auch zur Sicherung der Finanzmarktstabilität.

 

Neben den Aufsehern erkannte auch das Institute of International Finance, die Lobbyorganisation der internationalen Finanzindustrie, fehlleitende Vergütungssysteme der Banken als Ursache für die jüngste Finanzkrise. Aus diesem Grunde entwickelte der Rat für Finanzstabilität (englisch Financial Stability Board, FSB) Prinzipien für solide Vergütungspraktiken vom 2. April 2009 und darauf aufbauende konkrete Standards vom 25. September 2009. Die vorgenannten Anforderungen des FSB wurden von der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) auf dem Gipfel in Pittsburgh im September 2009 gebilligt.

 

In Deutschland wurden die vorgenannten internationalen Vergütungsanforderungen mit dem "Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950), in Verbindung mit der Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010, umgesetzt. Erläuterungen zu der InstitutsVergV finden sich in der Verordnungsbegründung.

 

 

 

Jahresüberschuss

Gewinn nach Steuern. Auch Gewinn einer Aktiengesellschaft nach dem Handelsrecht. Über seine Verwendung entscheidet die Hauptversammlung. Er kann (ganz oder teilweise) den Gewinnrücklagen zugewiesen oder an die Aktionäre im Rahmen einer Dividendenzahlung ausgeschüttet werden.

 

 

KGV

Abkürzung für "Kurs-Gewinn-Verhältnis". Kennzahl, die das Verhältnis des (geschätzten) Gewinns je Aktie zu ihrem aktuellen Marktkurs darstellt. Das KGV ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Ertragskraft und -entwicklung eines Unternehmens im Vergleich zu anderen, auch Price-Earnings-Ratio (PER - engl. Bezeichnung für KGV) genannt. Je niedriger der KGV einer Aktie ist, desto preisgünstiger erscheint sie auf den ersten Blick. Wachstumsaktien weisen meist ein höheres KGV auf.

 

 

Kapitalertragssteuer (KESt)

Form der Einkommenssteuer auf Erträge aus Aktien, Genussscheinen, GmbH-Anteilen, usw. Sie ist vom Schuldner für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Momentan liegt die KESt bei 25 Prozent.

 

 

Kapitalgesellschaft

Eine Unternehmensform, bei der sich die Geldgeber am Kapital der Gesellschaft beteiligen können, ohne persönlich auch an der Unternehmensleitung teilzunehmen. Die Geldanlage steht also im Vordergrund, nicht das eigene unternehmerische Handeln. Zu den Kapitalgesellschaften zählen: Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegensatz ist die Personengesellschaft.

 

 

Kapitalschnitt

Kommt oft bei insolvenzgefährdeten Firmen vor. Das Grundkapital der AG wird herabgesetzt und gleichzeitig ein Teil der Aktien Ersatzlos eingezogen. Schlimme Verluste für die Aktionäre.

 

 

 

Kassageschäft

Bezeichnung für einen Kaufabschluss an der Börse, wobei die Zahlung und Belieferung i.d.R. spätestens bis zum zweiten Börsentag nach Abschluss erfolgt.

 

 

Kaufoption

Siehe "Call"

 

 

Kennzahl

Zahlen zur Bewertung von Aktien, Optionsscheinen, etc.

 

 

Kommanditaktionär

Bezeichnung für einen Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

 

 

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Rechtsform, die Elemente einer Personengesellschaft (KG) mit einer Aktiengesellschaft (AG) kombiniert. Sie verfügt über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den so genannten Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Komplementäre haben bei allen wesentlichen Entscheidungen ein Vetorecht. Die Kommanditaktionäre haften mit ihren Einlagen, die in Aktien verbrieft sind.

 

 

Kontokorrentkredit

Kredit, bei dem einem Kreditnehmer von einem Kreditinstitut eine genau festgelegte Kreditlinie eingeräumt wird, welche er nach belieben ohne weitere Absprachen mit der Bank jederzeit in Anspruch nehmen kann.

 

 

Kredit

Geldsumme, die unter bestimmten Konditionen, die sich insbesondere auf die Verzinsung, Rückzahlung und Sicherheiten beziehen, ausgeliehen wird. Zu unterscheiden ist der Kontokorrentkredit, der Wechselkredit und der Hypothekenkredit.

 

 

Kurs

Bezeichnung für den Preis für ein an der Börse eingeführtes Wertpapier. Er wird in Euro pro Stück oder in Prozent vom Nennwert ausgedrückt und beim Parketthandel von den Kursmaklern festgesetzt.

 

 

Kurs-Index

Börsenbarometer, in das ausschließlich die Kurse und nicht die Dividenden eingerechnet werden. Gegenteil ist der Performance-Index.

 

 

Kursmakler

Sind amtlich bestellt und vereidigt. Sie stellen die Preise der Wertpapiere an den Wertpapierbörsen fest. An den Warenbörsen wirken die Kursmakler bei der Feststellung mit. Die Bestellung und Entlassung der Kursmakler erfolgt durch die Börsenaufsichtsbehörde nach Anhörung der Börsengeschäftsführung und der Kursmaklerkammer.

 

 

Kursmaklerkammer

An jeder Börse ist gem. § 30 VI BörsG eine Kursmaklerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bilden. Ihre Hauptaufgaben sind v.a. in der Mitwirkung bei der Bestellung und Entlassung von Kursmaklern neben der Börsengeschäftsführung zu sehen.